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Gesetzliche Regelung gefordert: BGH: Inline-Skater sind Fußgänger - Radwege tabu Panorama




Karlsruhe (rpo). Nun ist es amtlich: Inline-Skater sind nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH) eher Fußgänger als Radfahrer. Demnach ist das Benutzen von Radwegen veboten.

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